Die Vereinbarung gilt für die Vergabe von Aufträgen, die nach dem In- krafttreten der Vereinbarung ausgeschrieben oder vergeben wurden.
Im Fall eines Austrittes gilt die Vereinbarung für die Vergabe von Aufträ- gen, die vor dem Ende des Kalenderjahres, auf das der Austritt wirksam wird, ausgeschrieben werden. Anhänge:3 )
. Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich
. Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich ________________
) Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. März 2001.
) Inkrafttreten der Änderungen vom: - März 2010 am 1. Juli 2010.
) Fassung gemäss Zirkulationsbeschluss des InöB vom März 2010 (Mit Schreiben vom 15. Juni 2010 wurde die Anpassung der Schwellenwerte per 1. Juli 2010 mitgeteilt).
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Anhang 1 Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich
- Government Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) Auftraggeberin Auftraggeber Auftragswert CHF (Auftragswert SZR) Bauarbeiten (Gesamtwert) Lieferungen Dienst- leistungen Kantone 8'700’000 (5'000’000)
’000 (200'000)
’000 (200'000) Behörden und öffentliche Unter- nehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommu- nikation
'700’000 (5'000’000)
’000 (400'000)
’000 (400'000)
- Gemäss Bilateralem Abkommen zwischen der Europäischen Gemein- schaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind auch folgende Auftraggeberinnen und Auftraggeber dem Staatsvertragsbereich unter- stellt: Auftraggeberin Auftraggeber Auftragswert CHF (Auftragswert EURO) Bauarbeiten (Gesamtwert) Lieferungen Dienst- leistungen Gemeinden/Bezirke 8'700’000 (6'000’000)
’000 (240'000)
’000 (240'000) Private Unternehmen mit aus- schliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr
'700’000 (6'000’000)
’000 (480'000)
’000 (480'000) Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs und der Gas- und Wärmeversor- gung
'000’000 (5'000'000)
’000 (400'000)
’000 (400'000) Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich der Telekommunikati- on1 )
'000’000 (5'000'000)
’000 (600'000)
’000 (600'000) ________________
) Dieser Bereich ist ausgeklinkt (VO des UVEK über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungsrecht, insbesondere Anhang - SR 172.056.111).
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Anhang 2 Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht er- fassten Bereich Verfahrens arten Lieferungen (Auftrags- wert CHF) Dienstleistun- gen (Auftrags- wert CHF) Bauarbeiten (Auftragswert CHF) Bauneben- gewerbe Bauhaupt- gewerbe Freihändige Vergabe unter 100’000 unter 150’000 unter 150’000 unter 300’000 Einladungsver- fahren unter 250’000 unter 250’000 unter 250'000 unter 500’000 offenes / selekti- ves Verfahren ab 250’000 ab 250’000 ab 250’000 ab 500’000