Der Staat Solothurn beteiligt sich an der Elektrifikation der Solothurn-Münster-Bahn im Kostenbetrage von 1'450’000 Franken mit dem Betrage von 221’800 Franken.
Die Beteiligung erfolgt auf Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Unterstützung von privaten Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen zum Zwecke der Einführung des elektrischen Betriebes vom 2. Oktober 1919[1]; dieses Gesetz gewährt dem Bunde, den Kantonen und den Gemeinden für ihre Forderungen ein Pfandrecht an dem Unternehmen, das allen im Zeitpunkt der Darlehensgewährung bereits auf dem Unternehmen lastenden Pfandrechten vorgeht.