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735.452

Zustimmung zur Fusion von 4 basellandschaftlichen Vorortsbahngesellschaften und Gründung der Baselland Transport AG (BLT)

Vom 24.03.1975 (Stand 24.03.1975)

Präambel

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 10. Mai 1974[1]

nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 28. Februar 1975

beschliesst:

Art. 1

Vom Bericht über die Fusion der Vorortsbahngesellschaften BTB, BEB, TAB und BUeB und über die Gründung der BLT wird Kenntnis genommen.[2]

Art. 2

Der Fusion wird zugestimmt. Diese Zustimmung wird davon abhängig gemacht, dass dem Kanton Solothurn 3 Sitze im Verwaltungsrat der BLT zugebilligt werden.[3]

Art. 3

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Egress

[unbekannt]

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
24.03.1975 24.03.1975 Erlass Erstfassung [unbekannt]

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 24.03.1975 24.03.1975 Erstfassung [unbekannt]