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737.1

Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtsgesetz)

Vom 30.01.1951 (Stand 13.12.1979)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

in Ausführung des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt (Luftfahrtsgesetz)[1]

beschliesst:

Art. 1

Wo in dieser Verordnung auf das Gesetz oder auf die Vollziehungs-Verordnung hingewiesen wird, sind das Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtsgesetz) vom 21. Dezember 1948 und die dazugehörige bundesrätliche Vollziehungs-Verordnung vom 5. Juni 1950[2] zu verstehen.

Art. 2

Für die Mitwirkung bei der administrativen Untersuchung der Flugunfälle ist der Kommandant der Kantonspolizei zuständig (Art. 24 des Gesetzes[3]).

Art. 3

Als Vertreter des Kantons in der eidgenössischen Untersuchungskommission für Flugunfälle (Art. 25 des Gesetzes) und in der Rekurskommission (Art. 82 Abs. 3 der Vollziehungs-Verordnung) wird der Obergerichtspräsident bezeichnet. Ersatzmann ist der Vizepräsident des Obergerichtes.[4]

Art. 4

Zur Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen nach Artikel 80 ff. des Gesetzes ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.

Der Amtsgerichtspräsident entscheidet im summarischen Verfahren.

Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind ergänzend anwendbar.

Art. 6

Die strafbaren Handlungen, die zu administrativen Massnahmen im Sinne von Artikel 92 des Gesetzes Anlass geben könnten und zu deren Meldung die Polizei- und Gerichtsstellen gemäss Artikel 100 des Gesetzes verpflichtet sind, sind dem Polizei-Departement zur Weiterleitung an das Eidgenössische Luftamt[5] mitzuteilen.

Art. 7

Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch den Bundesrat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Egress

Genehmigt vom Bundesrat am 7. Mai 1951.

Inkrafttreten am 25. Mai 1951.

GS 78, 156

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
30.01.1951 25.05.1951 Erlass Erstfassung GS 78, 156
24.10.1979 13.12.1979 § 5 aufgehoben -

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 30.01.1951 25.05.1951 Erstfassung GS 78, 156
§ 5 24.10.1979 13.12.1979 aufgehoben -