Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Ausbildungsfördergesetzes Pflege[2] im Kanton Solothurn.
Es bezweckt die Förderung der Ausbildung von Personen, welche den Bildungsgang Pflege an einer höheren Fachschule (HF) oder einen Bachelorstudiengang in Pflege an einer Fachhochschule (FH) absolvieren (Pflegefachpersonen HF und FH).
Die Förderung der Aus- und Weiterbildung der übrigen nicht-universitären Gesundheitsberufe richtet sich nach dem Spitalgesetz (SpiG) vom 12. Mai 2004[3] und dem Sozialgesetz (SG) vom 31. Januar 2007[4].