Die Vereinbarungskantone betreiben ein Heilmittelinspektorat unter dem Namen Regionales Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz (RHI, im Folgenden ‚Inspektorat’ genannt).
Das Inspektorat ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechts- persönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstän- dig.
Es kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Dritte beiziehen.
Sitz des Inspektorats ist Basel-Stadt. Zweck und Aufgaben