Kosten für einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Zahnbehandlungen werden nach den Behandlungsempfehlungen der Kantonszahnärzte Schweiz vergütet. Zusätzlich müssen die Bedingungen nach den Absätzen 4 bis 8 erfüllt werden.*
Für die Vergütung ist der Tarif der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV-Tarif) über die Honorierung zahnärztlicher Leistungen und der UV/MV/IV-Tarif für zahntechnische Arbeiten massgebend.
Die Kostenvoranschläge und Rechnungen sind entsprechend den Tarifpositionen nach UV/MV/IV-Tarif einzureichen und müssen abschliessend sein.*
Kosten unter 1'000 Franken können ohne Kostenvoranschlag eingereicht werden, wenn die Behandlung abschliessend ist. Wurde eine Behandlung von über 3’000 Franken ohne genehmigten Kostenvoranschlag durchgeführt, übernimmt die EL maximal 1’000 Franken.*
Liegen die Kosten einer Zahnbehandlung inkl. zahntechnisches Labor voraussichtlich höher als 1’000 Franken sind der AKSO vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag sowie die Röntgenbilder einzureichen.*
Liegen die Kosten einer Zahnbehandlung über 3'000 Franken sind der AKSO vor der Behandlung das Abklärungsformular, ein Kostenvoranschlag für die zahnärztlichen Leistungen sowie des allfälligen zahntechnischen Labors und die Röntgenbilder einzureichen.*
Damit eine Kostenübernahme der Narkosekosten überprüft werden kann, muss ein Arztzeugnis vorliegen. Die Notwendigkeit einer Vollnarkose muss mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in Zusammenhang stehen. Es können zusätzliche Kosten von maximal 2’000 Franken vergütet werden. Vorgängig ist ein Beitrag der Invalidenversicherung oder der Krankenkasse zu prüfen.*
Bei kieferorthopädischen Behandlungen sind vor Behandlungsbeginn das Abklärungsformular, der Behandlungsplan sowie die Orthopantomographie (OPT/OPG) und das Studienmodell bei der AKSO einzureichen. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, werden die gesamten Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nicht vergütet.*
Die AKSO kann eine Begutachtung direkt bei einem Vertrauenszahnarzt oder einer Vertrauenszahnärztin vornehmen lassen.*