Mit den Zinserträgen des Kapitals und dem fünf Millionen übersteigenden Kapitalanteil des Adolf-Schläfli-Fonds können hauptsächlich Projekte der Jugendhilfe finanziert werden.
Ausnahmsweise können auch finanzielle Leistungen an Projekte und Veranstaltungen der Jugendarbeit und Jugendkultur gewährt werden, sofern keine andern finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Zinsertrag aus der Liegenschaft "Villa Schläfli" in Selzach ist in der Regel nur dafür zu verwenden, die Liegenschaft zu sanieren, deren Wert zu erhalten oder einen möglichen Umbau vorzufinanzieren.