Die Zinserträge des Kapitals und der 2'000'000 Franken übersteigende Kapitalanteil des Max-Müller-Fonds sind hauptsächlich für Projekte zu verwenden:
- für die Schaffung und Bereitstellung von Freizeitwerkstätten und weiteren sozialen Begegnungsmöglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung unter gleichzeitiger Förderung des kulturellen Lebens zugunsten der Jugendlichen und Kinder im Kanton Solothurn.
- für die Förderung des beruflichen Fortkommens und zur kulturellen Förderung der körperlich und geistig behinderten Jugendlichen und Kinder im Kanton Solothurn.
Finanzielle Leistungen dürfen nicht gewährt werden, um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.