Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft (kurz: LZE) führt im Auftrag des Kantons Solothurn in dessen Hoheitsgebiet die Massnahmen aufgrund der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) durch.
Es gelten im Kanton Solothurn die Bestimmungen der Verordnung über den Pflanzenbau des Kantons Basel-Landschaft, Kapitel C. Weinbau, ohne § 7 Gemeinderebwärterin oder Gemeinderebwärter.