Die jährlich zu leistenden Tierhalterbeiträge an die Tierseuchenkasse werden wie folgt festgesetzt:
- Für Haustiere der Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung einschliesslich Büffel und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sowie in Gehegen gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer 12 Franken je Grossvieheinheit GVE, jedoch mindestens 40 Franken.
- Für Bienen 1 Franken je Volk.