Dieses Gesetz bezweckt die Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik durch:*
- Förderung einer sparsamen, rationellen und umweltschonenden Energienutzung;
- Förderung einer ausreichenden, wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung;
- Verminderung der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern;
- Förderung erneuerbarer Energieträger;
- Regelung des Vollzugs der eidgenössischen Energiegesetzgebung.
Insbesondere Bauten und Anlagen sowie damit zusammenhängende Ausstattung sind so zu planen, auszuführen und zu betreiben, dass die Energie sparsam und rationell genutzt wird.*
Kanton und Gemeinden berücksichtigen in ihrer gesamten Gesetzgebungs- und Vollzugstätigkeit die Grundsätze dieses Gesetzes.