. Protokoll der Gemeindeversammlung
Der Gemeindeschreiber führt das Protokoll der Gemeindeversammlung. Es muss Folgendes enthalten:
- die Namen der Mitglieder des Büros;
- das Geschäftsverzeichnis;
- zu jedem behandelten Geschäft:
. den Antrag des Gemeinderates,
. die Namen der Berichterstatter mit kurzer Darstellung ihres Berichts,
. die Namen der Redner und ihre allfälligen Anträge mit kurzer Zusam- menfassung der Begründung,
. die Darstellung des Abstimmungsvorganges und das Resultat der Ab- stimmung;
- zu den Wahlen: den Gang der Wahlverhandlung und das Resultat.
Die Verhandlungen können zur Unterstützung der Protokollierung elektronisch aufgezeichnet werden.
Das Protokoll ist dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen und vom Gemeindepräsidenten und vom Gemeindeschreiber zu unterzeichnen.
Über die Ergebnisse der Wahlen und Abstimmungen sind vorab Ergebnisproto- kolle zu erstellen, die während zehn Tagen nach dem Abstimmungs- und Wahl- tag öffentlich aufzulegen sind.
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- Das Gemeindeparlament