gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusam- menarbeit mit Lastenausgleich bei.
II.
180.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die inter-
kantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
(Vom 15. Februar 2006)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusam- menarbeit mit Lastenausgleich bei.
II.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
GS 21-58.
SRSZ 100.000.
Abl 2006 896. SRSZ 1.1.2015