Lexipedia

180.110

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die inter-

kantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

(Vom 15. Februar 2006)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusam- menarbeit mit Lastenausgleich bei.

II.

Art. 31

Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

GS 21-58.

SRSZ 100.000.

Abl 2006 896. SRSZ 1.1.2015