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211.210

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer

BVG- und Stiftungsaufsicht

(Vom 16. Februar 2005)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 40

gestützt auf § Bst. h und 42 der Kantonsverfassung,

nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei. II.

Art. 31

Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttre- ten in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

GS 21-8.

SRSZ 100.000.

. Juli 2005 (Abl 2005 1674. SRSZ 1.1.2015