gestützt auf § Bst. h und 42 der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei. II.
211.210
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer
BVG- und Stiftungsaufsicht
(Vom 16. Februar 2005)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § Bst. h und 42 der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei. II.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttre- ten in die Gesetzsammlung aufgenommen. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
GS 21-8.
SRSZ 100.000.
. Juli 2005 (Abl 2005 1674. SRSZ 1.1.2015