gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest– und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai 2006 bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.