gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau tech- nischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.