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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum

Abbau technischer Handelshemmnisse

(Vom 24. Mai 2000)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau tech- nischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstex Abs. 1 der t im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsammlung aufgenommen.

Abl 2000 808.

SRSZ 100.000.

. Februar 2003 (Abl 2003 498). SRSZ 1.1.2015