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312.320

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Verein-

barung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und

St. Gallen 1

(Vom 15. September 2010)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf auf Antrag de der Kantonsverfassung,2 s Regierungsrates, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung betref- fend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstex Abs. 1 der t im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.

GS 22-117.

SRSZ 100.000.

Am 1. Januar 2011 (Abl 2010 2779) in Kraft getreten. SRSZ 1.1.2015