Für die Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, können die Gemeinden eine Kurtaxe erheben.
Kurtaxen dürfen nicht für Werbezwecke und die Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben eingesetzt werden.
Die Gemeinde kann die Einnahmen der Kurtaxen auch für die regionale touris- tische Zusammenarbeit verwenden. II. Abgabe