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315.110

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

Präambel

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Inter-

kantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

(Vom 28. Februar 1974)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

bei.

. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.

. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlas- se, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,

aufge- hoben.

.

Art. 31

Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsammlung aufgenommen.

GS 16-382.

GS 3-161.

GS 16-383.

GS 15-624.

. Oktober 1975 (GS 16-382). SRSZ 1.1.2015