gestützt auf der Kantonsverfassung,
beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz
bei.
. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlas- se, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,
aufge- hoben.
.