Lexipedia

370.110

Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen

Präambel

370.110 Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen 1

(Vom 18. November 2020)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf

§ 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Fami-

lienzulagen vom 26. Juni 20082, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie- rungsrates,

beschliesst:

§ 1 Höhe der Familienzulagen

1 Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat. 2 Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.

§ 2 Beitragssatz

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der bei- tragspflichtigen Einkommen.

§ 3 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.3 2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm-

lung aufgenommen. 3 Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum

Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 20164 aufgehoben.

1 GS 26-32. 2 SRSZ 370.100. 3 Abl 2020 2914. 4 GS 24-82.

SRSZ 1.2.2021 1