lienzulagen vom 26. Juni 20082, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie- rungsrates,
beschliesst:
370.110
370.110 Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen 1
(Vom 18. November 2020)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf
lienzulagen vom 26. Juni 20082, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regie- rungsrates,
beschliesst:
1 Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat. 2 Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der bei- tragspflichtigen Einkommen.
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.3 2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm-
lung aufgenommen. 3 Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum
Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 20164 aufgehoben.
1 GS 26-32. 2 SRSZ 370.100. 3 Abl 2020 2914. 4 GS 24-82.
SRSZ 1.2.2021 1