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380.310

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für

soziale Einrichtungen (IVSE)

(Vom 20. September 2006)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf vom 23. Oktob der Kantonsverfassung des eidgenössischen Standes Schwyz er 1898,

auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Ein- richtungen (IVSE) vom 20. Dezember 2002

im Teilbereich C (stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird im Amtsblatt veröffen Abs. 1 der tlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsammlung aufgenommen.

GS 21-87.

SRSZ 100.000.

GS 21-56 (SRSZ 380.311.1).

In Kraft getreten am 1. Januar 2007 (Abl 2006 2047). SRSZ 1.1.2015