gestützt auf vom 23. Oktob der Kantonsverfassung des eidgenössischen Standes Schwyz er 1898,
auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Ein- richtungen (IVSE) vom 20. Dezember 2002
im Teilbereich C (stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich) bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.