Umfang der Konzession Die Konzession erstreckt sich auf die Ausnützung von Gefälle und Wassermenge der Muota zwischen dem Auslauf des bestehenden Kraftwerkes Wernisberg in die Muota auf Kote 463.74 und dem Auslauf des der Konzessionärin gehören- den Kraftwerkes in die Muota auf Kote 452.010. Der Konzessionärin wird gestattet, zur Ausnützung dieser Wasserkraft folgende Bauwerke zu benützen beziehungsweise auszuführen:
. Das bestehende Kraftwerk zwischen den Koten 460.52 und 452.010, wel- ches innert den Rahmen der Konzession abgeändert werden darf, und
. das projektierte Kraftwerk zwischen den Koten 463.74 und 460.52. Die Konzession für beide Werke wird auf Grund folgender genereller Unterlagen erteilt: untere Anlage obere
- Beschreibung der Anlagen datiert: vom 18.4.46 18.4.46
- Situationsplan der Anlagen datiert: vom 28.6.45 13.6.44 / 3.4.46
- Längenprofil der Anlagen datiert: vom 14.7.45 4.1.46 13.6.44
.4.46 Für die Abänderung des bestehenden und den Bau des projektierten Kraftwerkes sind vor Baubeginn die Detailpläne dem Bezirksrat Schwyz zur Genehmigung und zur Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens zu unterbreiten. Die Konzessionärin verpflichtet sich, alle Anlagen und Einrichtungen stetsfort in gutem und betriebssicherem Zustande zu erhalten.