Der Bezirk Gersau erteilt der Konzessionärin das Recht, die Wasserkraft des Teuffibaches ab Kote 610 m ü. M. (Wasserentnahme) bis auf Kote 485 m ü. M. (Wasserrückgabe in den "mittleren Dorfbach") zum Zweck der Erzeugung elektri- scher Energie zu nutzen.
Für den Umfang des Nutzungsrechtes sind die nachstehenden Unterlagen massgebend:
- Konzessionsgesuch vom 13. Juli 2006
- Genereller Situationsplan Wasserfassung Teuffibach Mst. 1 : 2000 vom 11. Juli 2006;
- Restwasserbericht vom 6. Februar 2006
Die nutzbare Wassermenge beträgt ca. 225 l/s.
Die Einhaltung der Restwasserbestimmungen ist wie folgt zu gewährleisten:
- Folgende Restwassermengen sind einzuhalten:
l/s im Winter vom 1.12. - 31.03.
l/s in der übrigen Zeit vom 1.04. - 30.11.
- Die Einrichtungen für die Dotierung der Restwassermengen bei der Fassung Teuffibach müssen aufgezeigt und vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei genehmigt werden.
- Bei negativen Auswirkungen auf die Fischbestände ist bei extremer Witte- rung (lange Trockenheit oder Erwärmung Gewässers) der Kraftwerkbetrieb einzustellen.