Strassen und Brücken Bis Ende 1964 ersetzt die Beliehene auf ihre Kosten die auf der rechten See- seite vorhandenen Holzbrücken durch neue, 6 m breite Brücken in Eisenbeton-, Stahl- oder ähnlicher Massivkonstruktion. SRSZ 1.1.2015
.810.1
Der Schutz der beiden Seestrassen und der Stockerlistrecke vor Steinschlag und Lawinen sowie der Unterhalt der Verbauungen und Kunstbauten an den beiden Seestrassen und der Stockerlistrecke obliegen der Beliehenen. Die Beliehene leistet folgende Beiträge:
- an den Unterhalt - der Strasse Siebnen - Staumauer Innerthal jährlich 25 % der Gesamtko- sten - der rechts- und linksseitigen Seestrasse (inkl. Fahrbahn auf den gemäss Abs. 1 zu erstellenden Massivbrücken) jährlich 40 % der Gesamtkosten;
- an den Ausbau der Stockerli- und Rempenstrecke der Strasse Siebnen - Innerthal und der Rempenbrücke (s. Übersichtsplan Nr. 10 143 vom
. Dezember 1926) 40 % der Gesamtkosten. Für den Ausbau der Rempenbrücke ist von der Beliehenen ein Projekt mit Ko- stenvoranschlag einzuholen und innert Jahresfrist ab Inkrafttreten dieser Verlei- hung dem Bezirksrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Projekte des Bezirkes March für den Ausbau der Stockerli- und Rempenstrecke sowie für die Unterhaltsmassnahmen an der Strasse Siebnen - Innerthal und den beidseitigen Seestrassen werden vom Bezirksrat der Beliehenen zur Stellung- nahme unterbreitet. Die Beliehene unterhält die Geländer entlang den Seestrassen samt Brücken, entlang der Stockerli- und Rempenstrecke sowie der Rempenbrücke. Die weitere Benützung der von der Beliehenen gemäss den früheren Konzes- sionsbedingungen erstellten Anschlüsse der alten Fuss-, Fahr-, Reist- und Win- terwege an die Bezirksstrassen bleibt gewährleistet. Der Bezirk March hat das Recht der Entnahme des für den Unterhalt der beiden Seestrassen nötigen Kieses aus dem See, ebenso der Kanton Schwyz für den Unterhalt einer allfällig später zu erstellenden Pragelstrasse. Sollte trotz Ausnüt- zung der hiezu günstigen Jahreszeit die aus dem See erhältliche Kiesmenge zum Unterhalt der Strassen nicht genügen, so hat die Beliehene für die Kosten be- sonderer vom Bezirk March zu erstellender Kiesgewinnungsanlagen bis zum Maximum von Fr. 10 000.- aufzukommen.