gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat vom 13. Februar 1991 der Kantone Uri und Schwyz über Massnahmen zur Sicherung des Riemenstaldnerbaches und seines Einzugsgebietes
bei.
. Der Bezirk Schwyz trägt die Hälfte der Kosten, die dem Kanton aus diesem Konkordat erwachsen.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.