gestützt auf der Kantonsverfassung,
nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi- schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth- werk
(Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.