Lexipedia

453.120

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das

Linthwerk

(Vom 25. April 2001/11. September 2002)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi- schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth- werk

(Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Abs. 1 der Konkordatstex- tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsamm- lung aufgenommen.

Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.

SRSZ 100.000.

SRSZ 453.120.1.

Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten. SRSZ 1.1.2015

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk | Lexipedia | Lexipedia