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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über

die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) 1

(Vom 23. Mai 2007)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf nach Einsicht Regierungsrat der Kantonsverfassung,1 in den Bericht des es, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Regulie- rung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Vere Abs. 1 der inbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten2 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.

GS 21-128.

In Kraft getreten am 1. Januar 2009 (Abl 2009 67). SRSZ 1.1.2015