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520.220

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und

Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch 1

(Vom 24. November 2004)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 40

gestützt auf die § nach Einsicht in B und Vorlage des Re und 42 der Kantonsverfassung,2 ericht gierungsrates sowie in den Text des Konkordates, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstex Abs. 1 der t im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.

Abl 2004 2013.

SRSZ 100.000.

Am 13. Januar 2005 in Kraft getreten (Abl 2005 147).

SRSZ 1.1.2015