Die interkantonale Vereinbarung (nachstehend: Vereinbarung) bezweckt die effiziente Bekämpfung der (seriellen) Gewalt- und Sexualkriminalität durch interkantonale Zusammenarbeit, indem insbesondere:
- die rechtliche Grundlage für den kantonsübergreifenden Einsatz des Analyse- instruments ViCLAS zur Verhinderung und Aufklärung von Delikten gegen die physische und sexuelle Integrität geschaffen und
- die überkantonale Zusammenführung und Auswertung kantonaler Ermitt- lungsergebnisse und Strafverfahren ermöglicht wird.
Diese Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen ViCLAS durch die der Vereinbarung angeschlossenen Kantone sowie dem Fürstentum Liechten- stein eingesetzt wird.