gestützt auf nach Einsicht des Regierung der Kantonsverfassung,2 in Bericht und Vorlage srates sowie in den Text des Konkordates, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei- Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 6. November 2009 bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.