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574.310

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über

die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) 1

(Vom 19. November 2008)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf 23. Oktober 1 auf Antrag de der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 898,2 s Regierungsrates, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspe- zialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungs blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsam Abs. 1 der text im Amts- mlung aufge- nommen.3

GS 22-41.

SRSZ 100.000.

Am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt (Abl 2009 98). SRSZ 1.1.2015