Die Standortkantone richten den Spitälern pro Jahr und Ärztin und Arzt in Wei- terbildung (Vollzeitäquivalent) pauschal Fr. 15 000.-- aus, sofern die betreffende Ärztin/der betreffende Arzt im Zeitpunkt der Erlangung des Universitätszulas- sungsausweises ihren/seinen Wohnsitz in einem der Vereinbarung beigetretenen Kantone hatte.
Allfällige höhere Beiträge der Standortkantone oder Beiträge der Standortkan- tone für Ärztinnen und Ärzte, die im Zeitpunkt der Erlangung des Universitätszu- lassungsausweises ihren Wohnsitz nicht in einem der Vereinbarung beigetretenen Kanton hatten, werden unter den Kantonen nicht ausgeglichen.
Die Standortkantone überprüfen, ob die Weiterbildungsstätten ihrer Spitäler über eine Anerkennung gemäss der vom Bund akkreditierten Weiterbildungsord- nung verfügen.