und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er ist befugt, den Anhang der Vereinbarung an die aktuellen Datengrundlagen anzupassen. 3. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss §