Lexipedia

611.110

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schul-

koordination

(Vom 22. April 1971)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 31

gestützt auf die § Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung,

nach Einsicht- nahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkom- mission, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoor- dination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstex veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung Abs. 1 der t im Amtsblatt aufgenommen.

GS 16-45.

GS 3-161.

GS 16-46. SRSZ 1.1.2015