gestützt auf die § und 40 Bst. e der Kantonsverfassung,2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der geänderten Ver- einbarung, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei, wie sie von der Gesund- heitsdirektorenkonferenz am 19. Mai 2005 sowie von der Erziehungsdirekto- renkonferenz am 16. Juni 2005 beschlossen wurde.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.