Die Vereinbarungskantone entrichten für Lernende an ausserkantonalen Ausbil- dungsstätten für den beruflichen Unterricht sowie für berufliche Vollzeitausbil- dungen je einheitliche Beiträge.
Die Zuordnung von Ausbildungsgängen zu den Bereichen Vollzeitschulen oder beruflichen Unterricht im dualen System wird im Anhang vermerkt.
Die Standortkantone gewähren den Lernenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Lernenden.
Die Vereinbarungskantone sorgen dafür, dass die Bestimmungen dieser Verein- barung sinngemäss angewendet werden, wenn Lernende der Vereinbarungskan- tone Schulen besuchen, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Berufsver- bänden, Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen geführt werden.