gestützt auf der Kantonsverfassung,
beschliesst:
. Die vom Stiftungsrat am 4. Mai 1990 beschlossene Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (lFM) wird genehmigt.
. Für den Aus- und Erweiterungsbau der Interkantonalen Försterschule Maienfeld wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 207 900.- (lndexstand 1. April 1990) eingeräumt.
.