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Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule

Präambel

Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über den

Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über

einen Verpflichtungskredit für den Aus- und Erweiterungsbau der Schule

(Vom 6. März 1991)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

beschliesst:

. Die vom Stiftungsrat am 4. Mai 1990 beschlossene Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (lFM) wird genehmigt.

. Für den Aus- und Erweiterungsbau der Interkantonalen Försterschule Maienfeld wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 207 900.- (lndexstand 1. April 1990) eingeräumt.

.

Art. 31

Dieser Beschluss wird gemäss Abs. 1 der Kantonsverfassung dem fakultati- ven Referendum unterstellt.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

GS 18-109.

SRSZ 100.000.

In Rechtskraft gesetzt am 25. Juni 1991 (Abl 1991 741). SRSZ 1.1.2015