gestützt auf § und 16 des Mittelschulgesetzes vom 20. Mai 2009,4 beschliesst:
- Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung Die Weisungen verzichten auf eine Verwendung der weiblichen Begriffsbezeich- nungen. Selbstverständlich beziehen sie sich gleicherweise auf beide Geschlech- ter.