Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung übernimmt die Fachhochschule vom Kanton Luzern die Hochschule Technik + Architektur, die Hochschule für Wirt- schaft sowie die Hochschule für Gestaltung und Kunst.
Die Übernahme der Hochschulen gemäss Artikel 3 des FHZ-Konkordats vom
. Juli 1999 durch die Fachhochschule wird zwischen den bisherigen Trägern und dem Konkordatsrat des FHZ-Konkordats vom 2. Juli 1999 durch Vertrag geregelt. Die Verträge regeln insbesondere die Übernahme von Rechten und Pflichten der bisherigen Träger sowie die Übernahme von Aktiven und Passiven. Die Verträge bedürfen für ihre Gültigkeit der einstimmigen Zustimmung des Konkordatsrats.
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung übernimmt die Fachhochschule die Rechtsnachfolge des Zentralschweizer Fachhochschul-Konkordats vom 2. Juli 1999. Sie übernimmt damit alle aus diesem Konkordat entstandenen vertrag- lichen Rechte und Pflichten sowie dessen Aktiven und Passiven.
Insoweit und solange neues Vollzugsrecht zu dieser Vereinbarung nicht erlas- sen ist, gelten die bisherigen Ausführungserlasse des FHZ-Konkordats vom
. Juli 1999, soweit sie dieser Vereinbarung nicht widersprechen.
.120.1
GS 23-33.
GS 19-461.
Vom Konkordatsrat des FHZ-Konkordats vom 2. Juli 1999 mit Beschluss vom 19. September 2012 in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2013.
GS 19-461.