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631.230

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über

die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

(Vom 28. Juni 2001)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf § richt und Vorl und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be- age des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungs Abs. 1 der text im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsammlung aufge- nommen.

Abl 2001 1068.

SRSZ 631.230.1.

. September 2001 (Abl 2001 1436). SRSZ 1.1.2015 SRSZ 1.1.2015