gestützt auf § richt und Vorl und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be- age des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:
. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.
. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.