Die Vereinbarung regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (exkl. Uni- versitäten und Fachschulen) - den interkantonalen Zugang, - die Stellung der Studierenden, - die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.
Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder Mitfinanzierug von Fachschulen oder höhere als die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Abgel- tungen für den Fachschulbesuch regeln, gehen dieser Vereinbarung vor.