und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Uni- versitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019 bei. 2. Der Kanton Schwyz erklärt rückwirkend per 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997. Der Austritt erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Universitätsvereinbarung über die Beiträge an die Aus- bildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) vom 27. Juni 2019. 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 4. Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäss