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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

Präambel

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über

die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

(Vom 27. November 2003)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

Art. 42

gestützt auf der Kantonsverfassung,

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung, beschliesst:

. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Grün- dung einer interkantonalen Umweltagentur bei.

Art. 31

. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungs Abs. 1 der text im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten

in die Gesetzsammlung aufge- nommen.

. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Abl 2003 1924.

SRSZ 100.000.

Am 5. April 2004 in Kraft getreten (Abl 2005 186). SRSZ 1.1.2015