Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessio- nierten Luftseilbahnen und Skilifte gemäss den Beschlüssen der Gründungsver- sammlung vom 15. Oktober 1951 bei.
783.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
Präambel
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über
die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
(Vom 15. Dezember 1953)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
auf den Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss wird mitsamt dem Text des Konkordates veröffentlicht und
Art. 31
dem fakultativen Referendum nach Abs. 1 der Kantonsverfassung unter- stellt.
Art. 3
Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
GS 13-663. SRSZ 1.1.2015