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Gebührentarif

Präambel

Gebührentarif 1

(Vom 7. März 2023)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf

§ 1 Abs. 2 der Gebührenordnung vom 20. Januar 1975,2

beschliesst:

I.

Für Tätigkeiten der Verwaltung werden Gebühren nach diesem Tarif erhoben. Vor- behalten bleiben die Gebührenvorschriften der Spezialgesetzgebung. Nicht auf- geführt sind Gebühren, die bereits in der Gesetzsammlung veröffentlicht wurden oder bundesrechtlich geregelt sind.

Ansätze/Fr.

Departement des Innern

Departementssekretariat

1. Bewilligung zur Aufnahme von Pflegekindern zur späteren Adoption bis 4 000 2. Adoptionen bis 3 000 3. Namensänderungen bis 1 000 4. Bürgerrechtsentlassungen 50- 300

Amt für Gesundheit und Soziales

5. Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung von medizinischen Fachpersonen 500- 1 000 6. Ausstellung Unbedenklichkeitserklärung 50- 150 7. Ausstellung Certificate of Good Standing 150- 250 8. Bewilligung zur Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht 0- 400 9. Bewilligung für ambulante medizinische Organisationen oder Einrichtungen 500- 4 000 10. Umgang mit Heilmitteln a) Bewilligung Apotheken, Drogerien, Patientenapotheken (Selbstdispensation), Spital- und Heimapotheken 300- 2 000 b) Bewilligung zur Lagerung von Blut und Blutprodukten 500- 800 c) Periodische Kontrollen 500- 1 200 d) Ausserordentliche Kontrollen 500- 4 000 e) Prüfung Baugesuch 150- 500

1

f) Betäubungsmittelverfügung 300- 500 g) Rücknahme Betäubungsmittel von Betrieben mit Swissmedic-Bewilligung 50- 500 h) Bearbeitung periodische und ausserordentliche Kontrollen (inklusive Mahngebühren) 30- 400 i) Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (pro Arzneimittel) 80- 120 11. Beschlagnahmungsverfügung 300- 1 500 12. Verfügung ausserordentlicher Aufsichtsverfahren 400- 10 000 13. Betriebsbewilligungen für Spitäler 2 000- 10 000 14. Tarifgenehmigungs- und festsetzungsverfahren KVG 0- 20 000 15. Nachbearbeitung Spitex-Statistik (inklusive Mahngebühren)30- 400 16. Betriebsbewilligungen für soziale Einrichtungen 500- 8 000 17. Änderung Betriebsbewilligung für soziale Einrichtungen 100- 500 18. Baugesuche soziale Einrichtungen ohne Kantonsbeiträge 150- 500 19. Baugesuche soziale Einrichtungen gemäss Richtlinien Bau mit Kantonsbeiträgen 300- 2 000 20. Bauabnahme für soziale Einrichtungen 100- 1 500 21. Sozialhilferechtliche Geschäfte 50- 1 000

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

22. Gebühren im Erwachsenenschutzbereich: a) Abnahme und Prüfung eines Berichtes des Beistandes 160 b) Abnahme und Prüfung einer Rechnung des Beistandes Fr. 160.-- plus 1 ‰ vom Vermögen ab Fr. 15 000.-- bis 5 000 c) Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (

Art. 388 bis 398 ZGB) 480

d) Anpassung oder Aufhebung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (

Art. 414 ZGB) 320

e) Verzicht auf die Errichtung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (

Art. 389 ZGB) idR 0

f) Abnahme Inventar (

Art. 405 Abs. 2 ZGB)

Fr. 160.-- plus ½ ‰ vom Vermögen ab Fr. 100 000.-- bis 5 000 g) Übernahme einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (

Art. 442 ZGB) 320

h) Beistandswechsel, sofern dieser nicht aus betrieblichen Gründen erforderlich war 320 i) Beschlussfassung über die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung und Entlassung aus derselben (

Art. 428 ZGB) idR 0

j) Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige Geschäfte nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (

Art. 416 und 417 ZGB) 160- 3 000

k) Entscheide betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Heimbewohnern (

Art. 385 f. ZGB) idR 0

l) Entscheide betreffend Vertretungsrecht der Ehepartner oder der eingetragenen Partner bzw. Ausfertigung einer Urkunde hierüber nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (

Art. 376 ZGB) 160- 1 000

2

m) Prüfung Vorsorgeauftrag und Auftragseinweisung nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (

Art. 363 ff. ZGB) 160- 3 000

n) Einschreiten bei Patientenverfügung und Vorsorge- auftrag nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (

Art. 368 und 373 ZGB) 160- 3 000

23. Im Kindes- und Jugendschutzbereich werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen: a) Abklärungsberichte in Scheidungs- und Trennungs- verfahren für den Zivilrichter (

Art. 133 f. ZGB), nach

Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000 b) Anordnungen über den persönlichen Verkehr (

Art. 273 ZGB), nach Aufwand bei einem

Stundenansatz von Fr. 160.-- 160- 5 000 c) Genehmigung eines Unterhaltsvertrages (

Art. 287 ZGB)

- für ein Kind 320 - für zwei Kinder 480 - ab drei Kindern 640 d) Feststellungsverfügung des gescheiterten Einigungs- versuches betreffend Regelung des Unterhaltes (

Art. 198 Bst. bbis ZPO) 320

e) Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (

Art. 298a ZGB)

- für ein Kind 160 - für zwei Kinder 320 - ab drei Kindern 480 f) Beurteilung/Regelung bzw. Neubeurteilung/Neuregelung der elterlichen Sorge (

Art. 298b und 298d ZGB)

- für ein Kind 160 - für zwei Kinder 320 - ab drei Kindern 480 g) Abnahme Inventar über das Kindesvermögen (

Art. 318 Abs. 2 und 3 ZGB) ab einem Vermögen von

Fr. 100 000, ½ ‰ des Vermögens bis 2500 h) Entscheide betreffend zustimmungsbedürftige Geschäfte (

Art. 416 ZGB) nach Aufwand

ab einem Vermögen von Fr. 50 000 bei einem Stundenansatz von Fr. 160 160- 1 000

24. Im Rahmen der Aufsicht über die Familien-, Tages- und Heimpflege gemäss PAVO werden in der Regel keine Gebühren erhoben mit folgenden Ausnahmen: a) Entzug einer Pflegeplatzbewilligung (

Art. 11 PAVO) 480

b) Zusatzaufwand aufgrund von Nicht-Einhalten von Auflagen, Nachprüfung bzw. Entzug einer Heimpflegebewilligung nach Aufwand bei einem Stundenansatz von Fr. 160.-- (

Art. 13 ff. PAVO) 160- 5 000

3

25. Entschädigung für die Führung eines Mandates im Erwachsenenschutzbereich ohne Vermögensverwaltung (pro ordentlicher Berichtsperiode): a) Grundentschädigung 2 000 b) zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.-- 100- 3 000

26. Entschädigung für die Führung eines Mandates im Erwachsenenschutzbereich mit Vermögensverwaltung (pro ordentliche Berichtsperiode): a) Grundentschädigung von Fr. 2 000.-- plus vermögensabhängige Entschädigung von 8 ‰ ab einem Vermögen von Fr. 15 000 bis 25 000 b) zusätzliche Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen ab einem Zusatzaufwand von fünf Stunden pro Stunde Fr. 100.-- 100- 3 000 27. Im Kindesschutzbereich werden in der Regel keine Entschädigungen für die Mandatsführung erhoben mit folgender Ausnahme: - Vertretungsbeistandschaft nach

Art. 306 Abs. 2 ZGB nach Aufwand

Volkswirtschaftsdepartement

Departementssekretariat

1. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland (Bewilligungen) 830- 1 000 Aufhebung einer Auflage 220 Aufhebung eines Bewilligungsentscheides 60 Verlängerung der Frist zum Baubeginn 220 Feststellung der Nichtbewilligungspflicht sowie negative Verfügungen 690- 1 000 Widerruf eines Gesuchs 250 Sonstige rechtsverbindliche Abklärungen im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht 150- 400 2. Verfügungen für Rückerstattungen bei Zweckentfremdungen oder gewinnbringendem Verkauf (Wohnungsbau) 150- 500 3. Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen 400- 2 000 4. Erteilung und Entzug von Bewilligungen nach

Art. 39 Konsumkreditgesetz (KKG) 200- 1 500

Amt für Arbeit

5. Kurzaufenthaltsbewilligung

Art. 4 VEP (EG-2)

bis zu 4 Monate 30 4

6. Kurzaufenthaltsbewilligung

Art. 4 VEP (EG-2)

länger als 4 Monate 115 Rückkehrer in den gleichen Betrieb 30 7. Aufenthaltsbewilligung

Art. 4 VEP (EG-2) -

öffentliche Arbeitgeber 170 Aufenthaltsbewilligung

Art. 4 VEP (EG-2) -

private Arbeitgeber 200 Aufenthaltsbewilligung

Art. 4 VEP (EG-2) -

Selbstständigerwerbende 200 8. Jahresaufenthaltsbewilligung

Art. 33 AuG (erstmalige

Bewilligungen zulasten des kantonalen Kontingentes) 400 - Verlängerung der Jahresbewilligung 50 9. Kurzaufenthaltsbewilligung

Art. 19 Abs. 4. Bst. aVZAE

(4-Monatebewilligung oder 120 Tage sporadisch im Jahr) 110 - Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung 50 10. Kurzaufenthaltsbewilligung

Art. 32 AuG (erstmalige

Bewilligung zulasten des kantonalen Kontingentes) - erstmalige Bewilligung >4 und <= 12 Monate 250 - Verlängerung (bis längstens 24 Monate) 55 - Au-pair-Angestellte 180 11. Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (

Art. 19 AuG) 75

12. Aufnahme der Erwerbstätigkeit / N und F Ausweis (

Art. 52 und 53 VZAE) 75

13. Stellen-, Berufs- oder Kantonswechsel / N und F Ausweis (

Art. 64 VZAE) 50

14. Verlängerung der Arbeitsbewilligung / N und F Ausweis (

Art. 52 und 53 VZAE) 50

15. Festlegung der Höchstzahl pro Betrieb für Cabaret- Tänzerinnen (

Art. 34 Abs. 5 VZAE)

- erstmalige Festlegung 560 - Änderung (Besitzerwechsel, Kontingentsänderung usw.) 350 16. Androhung oder Anordnung einer Sanktion (

Art. 122 AuG) 110- 350

17. Bewilligungsgebühr für Arbeitsvermittlungsstellen und Personalverleihbetriebe 700- 1 500 - Änderung der Bewilligungen 200- 800 18. Arbeitszeitbewilligungen (Arbeitsgesetz und Ruhetagsverordnung) 80- 1 000 19. Betriebsbewilligungen Arbeitsinspektorat 120- 1 000

Amt für Wirtschaft / Handelsregister

20. Beglaubigter Handelsregisterauszug 35- 50 21. Kopien von Registerbelegen, pro Seite 1 mind. 30 22. Beglaubigung einer Unterschrift HRegV 10 23. Beglaubigung eines Eintragungsbeleges 10 24. Erstellung einer Anmeldung 30- 100 25. Expresszuschlag: Eintragungsbestätigung vor SHAB-Publikation / besondere Dringlichkeit 100 26. Vorprüfung von Eintragungsbelegen, pro Stunde 100- 250 5

27. Einsicht in Eintragungsbelege am Schalter, pro Dossier 20 28. Aufforderung usw. nach

Art. 152 -155 HRegV 50- 200

29. Korrespondenz, Telefonate usw. (nach Aufwand) 10- 100 30. Juristische Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten und weitere juristische Dienstleistungen, pro Stunde 100- 250

Amt für Landwirtschaft

31. Verfügungen im Landwirtschaftsbereich 150- 8 000 32. Abklärungen und Beratungen im bäuerlichen Boden- und Pachtrecht, pro Stunde bis 120 33. Pachtverträge und Pachtzinsschätzungen bis 300 34. Kontrolle und Beratung für speziell aufwendige Elemente der Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge, pro Stunde 70- 120 35. Überprüfung der Abwässersituation bei GEP, pro Stunde bis 120 36. Prüfung und Genehmigung von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten, pro Stunde bis 120 37. Erstellung neuer und Änderung bestehender Nährstoffbilanzen für Direktzahlungsbetriebe bis 100 38. Kontrollkostenabzug für Zahlungen an die Landwirtschaft (Kontrollmassnahmen):  Direktzahlungen (0.6 %) 120- 400  Sömmerungsbeiträge 0.6 %  Direktzahlungen (Bio-Betriebe; 0.3 %) 70- 200 39. Sömmerungstaxen für ausserkantonales Sömmerungsvieh, je GVE 6 40. Einzelbetriebliche Kontrollen und Expertisen für Dritte, pro Stunde 70- 120 41. Abzug für Bauberatung und Budgetplanung auf Basis der beitragsberechtigten Kosten 5‰ 42. Projektierungen und Bauleitungen 2- 14%

Amt für Raumentwicklung

43. Baubewilligungen - Stundenansatz 140- 160 - Planungs- und Baugesetz 200- 50 000 - Raumplanungsgesetz 100- 4000 44. Genehmigungen - Gestaltungspläne 1 000- 15 000 - Nutzungsplanungen 500- 15 000 - komm. Richtplanungen 500- 10 000 45. Bergregal und Nutzung des Untergrundes - Bewilligungen 200- 5 000 - Rahmenkonzessionen und Konzessionen 500- 10 000

6

Amt für Migration

46. Ausweis N (Asylverfahren) - Erstmalige Bewilligung 0 - Verlängerung 26.50 - Stellenantritt / Stellenwechsel / Verlängerung mit Erwerb 32.50 47. Ausweis F (Vorläufige Aufnahme) 65 48. Erteilung der Bewilligung mit Auflagen 150- 500 49. Nichterteilung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500 50. Nichtverlängerung der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500 51. Feststellungsverfügung, Erlöschen der Bewilligung (Ausweis C, B) 100- 400 52. Androhung des Widerrufs der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 500 53. Widerruf der Bewilligung (Ausweis C, B, L, G) 800 54. Ablehnung des Familiennachzuges 800 55. Ablehnung des Kantonswechsels 500 56. Ablehnung des Härtefalls 400 57. Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 300 58. Ablehnung der Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 500 59. Nichteintreten auf ein Gesuch 150- 400 60. Sistierung eines Verfahrens 400 61. Abschreibung eines Verfahrens 300 62. Wiedererwägungsweise Aufhebung einer Verfügung 0- 300 63. Wohnsitzbestätigung 15 64. Mahngebühren (1./2. Mahnung) 10 / 25

Bildungsdepartement

Amt für Mittel- und Hochschulen

1. Ausfertigung Zeugnisduplikate / Kartonumschlag für Zeugnisse 20- 170 2. Raumbenützung an Mittelschulen 20- 750

Amt für Berufsbildung

3. Raumbenützung an Berufsfachschulen 50- 550 4. Ausfertigung Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen 30- 60 EFZ 60 Notenausweis 50

7

Amt für Berufs- und Studienberatung

5. Dienstleistungen für Dritte, pro Stunde 100- 200 6. Kostenpflichtige Arbeitsmittel 10- 100 7. Erweitertes Beratungsangebot gemäss

§ 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die

Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung vom 31. Oktober 2006, pro Std. 100- 200 8. Raumbenützung der Schulungsräume 50- 400 9. Mahngebühren 10- 20

Amt für Kultur

10. Nachforschungen, Auskünfte, Transskriptionen, pro halbe Stunde 50 11. Bedienung/Beratung von Forschern im Staatsarchiv (im Gegenrecht) kostenlos 12. Wappenauskünfte 5- 50 13. Beglaubigungen, je Seite 10- 25 14. Denkmalpflege, Restaurierungen, baulicher Heimatschutz, Beratung kostenlos Expertisen, pro halbe Stunde 50 15. Bilddokumentation, Reproduktionen, pro halbe Stunde 50 16. Technische Reproduktionen (Kopie, Scans, Fotorepros usw.) -.50- 50 17. Einschreibegebühr inklusive Leserausweis, Ersatzausweis - Kinder und Volksschüler 8 - übrige Personen 20 Mahngebühren (1./2./3. Mahnung) 4 / 15 / 30 Buchreservationen 2 Interbibliothekarische Bestellungen 12 18. Internetbenützung, pro halbe Stunde 2 19. Verkauf antiquarischer Bücher 1- 5 20. Raumvermietung Untergeschoss, pro Anlass 100

Sicherheitsdepartement

Polizei

1. Motorfahrzeugbetrieb Ausrücken Motorfahrzeuge (Grundpauschale) 60 zusätzlich ab 31 Kilometer pro Kilometer 2 2. Bewilligungen Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Umzüge usw.) 10- 500 3. Bewilligungen Rad-Motorsport-Laufveranstaltungen usw. 55- 500 4. Augenschein Reklamen/Signalisationen/Markierungen, pro Stunde 120 5. Begleitung von Ausnahmetransporten, pro Stunde 120 8

6. Verkehrs- und Sicherheitsdienst an Veranstaltungen, pro Stunde 120 7. Einsatz Diensthundeführer, pro Stunde 150 8. Einsatz Sonderelektronik 50- 1 000 9. Verkehrspolizeieinsätze zugunsten Privater, pro Stunde 120 10. Bewilligung Reklamen/Signalisationen 40- 1 000 11. Einsätze Seepolizei Polizeitaucher im Wassereinsatz, pro Stunde 150 Polizeitaucher im Boot oder an Land, pro Stunde 120 Motorboote, pro Stunde 100- 150 Weidling, Schlauchboot, pro Stunde 80 Hebekissen, pro Einsatz 100 Bojen, Leinen und anderes Hilfsmaterial 10- 700 12. Übermittlung von Alarmen auf die Einsatzzentrale der Kantonspolizei, Anschlussgebühren (ausgenommen Brandmeldeanlagen, einmalig) 500 Abonnementsgebühr monatlich pro Anschluss (ausgenommen Brandmeldeanlagen) 60 Fehlalarmgebühr (Überfall- und Einbruchalarme, Kapo- und externe Empfangsstellen) 360 13. Gefangenen- und Personentransporte, pro Stunde 120 14. Entgelt für polizeiliche SchKG-Tätigkeit, pro Stunde 120 15. Unterbringungspauschale bei Polizeigewahrsam 100- 500 (Ausnüchterung) 16. Erkennungsdienstliche Behandlungen zu privaten Zwecken 60 17. Bewilligung gemäss Hooligankonkordat 200- 500

Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz

18. Übungsanlage für Feuerwehr und Zivilschutz, UFZ, Wintersried Übungsgelände, pro Tag 50- 500 Brandhaus (ohne Verpflegung) a) Abend, pro Person 120 b) ½ Tag, pro Person 150 c) ganzer Tag, pro Person 290 Brandkojen, pro Stunde 150 Brandfläche, pro Stunde 1 050 Klassenzimmer, Büros, Gruppenarbeitsraum, pro Tag, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 100 Effektiver Aufwand bei Verrechnung von Material bei Benützung der Brandanlage 100% 19. Ausbildungszentrum, pro Tag Büros, Klassenzimmer, (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 50- 100 Säle (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 300- 550 Lautsprecheranlage und technische Bedienung, pauschal 200 Unterkunft/Zimmer (inklusive Kurtaxe) 35- 70 Zuschlag 1-4 Nächte 25%

9

20. Regionale Reparaturstelle Arbeitsleistungen, pro Stunde 80- 100 Benützung Atemschutzanlage, pro Tag 100- 300 Abfüllstation Pressluftflaschen, pro Stück 10- 20 21. Bewilligungen baulicher Zivilschutz (Schutzraumbaupflicht), pro Stunde 80- 140 22. Bewilligungen vorbeugender Brandschutz (Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder grosser Personengefährdung), pro Stunde 80- 140 23. Expertisen, pro Stunde 80- 140

24. Miete von Fahnen und Kostümen 5% der Anschaffungskosten 25. Löschungsschreiben bei Betreibungseinträgen (Wehrpflichtersatzabgbe) 50

Finanzdepartement

Steuerverwaltung

1. Entschädigung für Verkehrswert- und Projekt- schätzungen im Fremdauftrag, pro Stunde 160 3. Bearbeitungsgebühr für nicht steuerlich begründete Kopieraufträge und Akteneditionen im Privatinteresse 20- 1 000 4. Erlass von Nachsteuerverfügungen, Steuerstrafverfügungen, Einstellung von Steuerstrafuntersuchungen, pro Stunde bis 180 5. Bescheinigungen 15- 500 6. Fahrzeugspesen (Grundpauschale) 30 zusätzlich ab Kilometer 31 pro Kilometer -.75

Baudepartement

Tiefbauamt

1. Durchleitung Dritter (Grabarbeiten), Grundtaxe 320 Benützungsgebühr je Meter Werkleitung unabhängig der Anzahl und der Aussendurchmesser für privaten Gebrauch, im Strassengebiet 25 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand Benützungsgebühr je Meter Werkleitung bis Summe aller Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den öffentlichen Gebrauch (Gas, Wasser, Strom), im Strassengebiet 8 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand Benützungsgebühr je Meter Werkleitung ab der Summe Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den

10

öffentlichen Gebrauch, im Strassengebiet 25 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand 2. Vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Strassengebietes (Grundtaxe) 150 Gebühr je m2 und Tag (ab 6. Tag) 0.6 (1) + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand 3. Mitbenützung der kantonseigenen Kanalisationen im Verhältnis des Interesses + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand 4. Verlängerung einer abgelaufenen Bewilligung 75 5. Gebühr Verfügung Verkehrsanordnungen 350- 700 Vorteilsabgaben 150 + Arbeitsaufwand + adm. Aufwand 6. Grundpauschale sämtlicher Baubewilligungen (Bearbeitung von Einfahrtsbewilligungen, Näherbaurechte, Auflagen für Baubewilligungen Gemeinden usw.) 200 + Arbeitsaufwand 7. Stundenansätze Dienstleistungen der Strassenverwaltung Amtsvorsteher / Abteilungsleiter, pro Stunde 180 Ingenieure und Verkehrsplaner, pro Stunde 155 Sachbearbeiter, pro Stunde 130 Technisches Personal (Strassenmeister), pro Stunde 115 Schreibgebühr (Sekretariat), pro Stunde 100 Betriebspersonal, pro Stunde 90 Dritte, nach Aufwand Regieansätze SBV (Schweiz. Baumeisterverband) 8. administrativer Aufwand bei der Verrechnung von Dienstleistungen und Arbeiten für Dritte, 5% Lieferungen von Material, Reisekosten/ der Rechnungssumme Deplacement maximal 200

Amt für öffentlichen Verkehr

9. Betriebsbewilligungen für Seilbahnen und Skilifte - Bewilligungsgebühr 630 - Erneuerungsgebühr 315 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15 10. Betriebsbewilligungsgebühr für Schrägaufzüge und Kleinskilifte 115 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15 11. Bewilligung von Pendelfahrten, Werkverkehr, Schülertransporten und dergleichen nach VV zur Verordnung über die Personenbeförderung - Pendelfahrten, Bedarfsverkehr oder linien- verkehrsähnliche Fahrten 2 300 - Arbeitertransporte, Werkverkehr, Fahrten im Rahmen eines Hilfsbetriebes und Fahrten

11

innerhalb eines Jahres während höchstens acht aufeinanderfolgenden Wochen 900 - Schülertransporte 400 - Änderung, Erneuerung und Übertragung der Bewilligung 170 + Arbeitsaufwand, pro Seite 15

Hochbauamt

12. Dienstleistungen, welche im Interesse Privater veranlasst werden - Grundpauschale 200 + Arbeitsaufwand, pro Stunde 150

Umweltdepartement

Amt für Umwelt und Energie

1. Tankbewilligungen bis 3 000 2. Ausstellung von Tankvignetten bei neuen, meldepflichtigen Anlagen 150 3. Ausstellung von Tankvignetten nach Revision/Sichtkontrolle 100- 3 000 4. Ersetzen von Tankvignetten bis 300 5. Beurteilung von Tankanlagen, Abnahmen bis 500 6. Gebührenvignette für administrativen Aufwand Feuerungskontrolle (Öl/Gas- und Holzfeuerungen) 35 7. Bewilligungen und Anhörungen gemäss Umweltschutzgesetz und den dazugehörenden kantonalen Verordnungen bis 10 000 8. Errichtungs- und Betriebsbewilligung für Abfallanlagen je bis 15 000 9. Beurteilung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bis 50 000 10. Untersuchungen, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bis 20 000 11. Auskünfte bezüglich Kataster der belasteten Standorte pro Anfrage 50- 1 000 12. Feststellungs- und Sanierungsverfügungen bis 10 000 13. Kontrolle von Anlagen bis 5 000 14. Bewilligungen für Materialabbau bis 10 000 15. Planabgabe in digitaler (numerischer) oder analoger Form 50- 1 000 16. Abklärung bei Veräusserung oder Teilung von Grundstücken 150- 2 000 17. Erdgasleitungen, Bau- und Betriebsbewilligungen bis 5 000 18. Elektrische Anlagen, Bau- und Betriebsbewilligungen bis 5 000 19. Kantonale Nutzungspläne für Deponien und Materialabbaustellen bis 20 000 12

Amt für Wald und Natur

20. Waldfeststellungen 150- 5 000 21. Rodungsbewilligungen 150- 5 000 22. Bewilligung für Grossveranstaltungen 200- 1 000 23. Waldstrassen: Ausnahmen Fahrverbot 50- 300 24. Projektierungen und Bauleitungen 2- 13% oder nach SIA Honorarnorm 104 bzw. Tarif B 25. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich NHG 50- 500 26. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich JSG 50- 500 27. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Abschuss- listen, nicht gebrauchte Abschussmeldekarten und -marken gemäss jährlicher Jagdvorschriften 50 28. Ausstellung von Kollisionsbestätigung bei Wildunfällen 50 29. Nachsuche bei Wildkollisionen, pro Stunde 65- 85 30. Einfangen von Haustieren, pro Stunde 65- 85 31. Abschuss von Haustieren, pro Stunde 65- 85 32. Aufarbeitung von Datengrundlagen für Dritte 65- 85 33. Ersatzpatente 50 34. Bestätigungen (z.B. Auslandjagd) 50

Amt für Gewässer

35. Gewässerschutzbewilligungen/-anhörungen bis 10 000 36. Abfischen: Elektroabfischgerät pro Halbtag 100 + Arbeitsaufwand, pro Stunde, Aushilfe 65 + Arbeitsaufwand, pro Stunde, Anodenführer 140 + Fahrspesen 0.90/km + Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30 37. Fischbesatz nach Abfischen 140 + Besatzfische (pro Fisch je nach Alter und Herkunft) 1- 5 + Fahrspesen 0.90/km + Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30 38. Ausserordentliche Begleitungen/Beratungen, pro Stunde 140 39. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich BGF 50- 500 40. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Fischerei- statistiken gemäss Ausführungsbestimmungen für die Angel- fischerei in stehenden und fliessenden Gewässern 50 41. Entschädigung Projektierung/Bauleitung für Wuhrkorporationen, pro Stunde 140 42. Nutzung von öffentlichen Gewässern Bewilligungsgebühr für häuslichen/ landwirtschaftlichen Eigengebrauch 110 (Verbrauch gratis) gewerblicher/industrieller Gebrauch 165- 330 (Verbrauch maximal 30 Min./Liter) + Arbeitsaufwand, pro Stunde 140

13

43. Nutzung von öffentlichen Gewässern, Konzession Grundgebühr 330- 550 private und industrielle Wasserentnahme, pro Min./Liter -.50 Wasserversorgung mit öffentlichem Zweck, pro Min./Liter -.35 + Arbeitsaufwand, pro Stunde 140

II.

Der Gebührentarif wird im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs wird der Gebührentarif vom 12. Dezem- ber 2017, veröffentlicht im Abl 2018, S. 3 ff. (mit Änderung vom 21. Dezember 2021, veröffentlicht im Abl 2021, S. 3396 f.) aufgehoben.

Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: André Rüegsegger Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun

1 Abl 2018 3 ff. und Abl 2021 3396 f. 2 SRSZ 173.111.

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