Berufsbildung, Berufsberatung und
Weiterbildung vom 31. Oktober 2006, pro Std. 100- 200
8. Raumbenützung der Schulungsräume 50- 400
9. Mahngebühren 10- 20
Amt für Kultur
10. Nachforschungen, Auskünfte,
Transskriptionen, pro halbe Stunde 50
11. Bedienung/Beratung von Forschern
im Staatsarchiv (im Gegenrecht) kostenlos
12. Wappenauskünfte 5- 50
13. Beglaubigungen, je Seite 10- 25
14. Denkmalpflege, Restaurierungen,
baulicher Heimatschutz,
Beratung kostenlos
Expertisen, pro halbe Stunde 50
15. Bilddokumentation, Reproduktionen, pro halbe Stunde 50
16. Technische Reproduktionen (Kopie, Scans,
Fotorepros usw.) -.50- 50
17. Einschreibegebühr inklusive Leserausweis, Ersatzausweis
- Kinder und Volksschüler 8
- übrige Personen 20
Mahngebühren (1./2./3. Mahnung) 4 / 15 / 30
Buchreservationen 2
Interbibliothekarische Bestellungen 12
18. Internetbenützung, pro halbe Stunde 2
19. Verkauf antiquarischer Bücher 1- 5
20. Raumvermietung Untergeschoss, pro Anlass 100
Sicherheitsdepartement
Polizei
1. Motorfahrzeugbetrieb
Ausrücken Motorfahrzeuge (Grundpauschale) 60
zusätzlich ab 31 Kilometer pro Kilometer 2
2. Bewilligungen Verkehrsbeschränkungen
(Umleitungen, Umzüge usw.) 10- 500
3. Bewilligungen Rad-Motorsport-Laufveranstaltungen usw. 55- 500
4. Augenschein Reklamen/Signalisationen/Markierungen,
pro Stunde 120
5. Begleitung von Ausnahmetransporten, pro Stunde 120
8
6. Verkehrs- und Sicherheitsdienst an Veranstaltungen,
pro Stunde 120
7. Einsatz Diensthundeführer, pro Stunde 150
8. Einsatz Sonderelektronik 50- 1 000
9. Verkehrspolizeieinsätze zugunsten Privater, pro Stunde 120
10. Bewilligung Reklamen/Signalisationen 40- 1 000
11. Einsätze Seepolizei
Polizeitaucher im Wassereinsatz, pro Stunde 150
Polizeitaucher im Boot oder an Land, pro Stunde 120
Motorboote, pro Stunde 100- 150
Weidling, Schlauchboot, pro Stunde 80
Hebekissen, pro Einsatz 100
Bojen, Leinen und anderes Hilfsmaterial 10- 700
12. Übermittlung von Alarmen auf die Einsatzzentrale der
Kantonspolizei, Anschlussgebühren (ausgenommen
Brandmeldeanlagen, einmalig) 500
Abonnementsgebühr monatlich pro Anschluss
(ausgenommen Brandmeldeanlagen) 60
Fehlalarmgebühr (Überfall- und Einbruchalarme, Kapo- und
externe Empfangsstellen) 360
13. Gefangenen- und Personentransporte, pro Stunde 120
14. Entgelt für polizeiliche SchKG-Tätigkeit, pro Stunde 120
15. Unterbringungspauschale bei Polizeigewahrsam 100- 500
(Ausnüchterung)
16. Erkennungsdienstliche Behandlungen zu privaten Zwecken 60
17. Bewilligung gemäss Hooligankonkordat 200- 500
Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
18. Übungsanlage für Feuerwehr und Zivilschutz, UFZ, Wintersried
Übungsgelände, pro Tag 50- 500
Brandhaus (ohne Verpflegung)
a) Abend, pro Person 120
b) ½ Tag, pro Person 150
c) ganzer Tag, pro Person 290
Brandkojen, pro Stunde 150
Brandfläche, pro Stunde 1 050
Klassenzimmer, Büros, Gruppenarbeitsraum, pro Tag,
(inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 100
Effektiver Aufwand bei Verrechnung von Material
bei Benützung der Brandanlage 100%
19. Ausbildungszentrum, pro Tag
Büros, Klassenzimmer,
(inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 50- 100
Säle (inklusive IT, Beamer, Prokischreiber, Flipchart) 300- 550
Lautsprecheranlage und technische Bedienung, pauschal 200
Unterkunft/Zimmer (inklusive Kurtaxe) 35- 70
Zuschlag 1-4 Nächte 25%
9
20. Regionale Reparaturstelle
Arbeitsleistungen, pro Stunde 80- 100
Benützung Atemschutzanlage, pro Tag 100- 300
Abfüllstation Pressluftflaschen, pro Stück 10- 20
21. Bewilligungen baulicher Zivilschutz
(Schutzraumbaupflicht), pro Stunde 80- 140
22. Bewilligungen vorbeugender Brandschutz
(Gebäude und Räume mit hoher Brandgefahr oder
grosser Personengefährdung), pro Stunde 80- 140
23. Expertisen, pro Stunde 80- 140
24. Miete von Fahnen und Kostümen 5%
der Anschaffungskosten
25. Löschungsschreiben bei Betreibungseinträgen
(Wehrpflichtersatzabgbe) 50
Finanzdepartement
Steuerverwaltung
1. Entschädigung für Verkehrswert- und Projekt-
schätzungen im Fremdauftrag, pro Stunde 160
3. Bearbeitungsgebühr für nicht steuerlich begründete
Kopieraufträge und Akteneditionen im Privatinteresse 20- 1 000
4. Erlass von Nachsteuerverfügungen, Steuerstrafverfügungen,
Einstellung von Steuerstrafuntersuchungen, pro Stunde bis 180
5. Bescheinigungen 15- 500
6. Fahrzeugspesen (Grundpauschale) 30
zusätzlich ab Kilometer 31 pro Kilometer -.75
Baudepartement
Tiefbauamt
1. Durchleitung Dritter (Grabarbeiten), Grundtaxe 320
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung unabhängig der
Anzahl und der Aussendurchmesser für privaten Gebrauch,
im Strassengebiet 25
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung bis Summe aller
Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den
öffentlichen Gebrauch (Gas, Wasser, Strom), im
Strassengebiet 8
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
Benützungsgebühr je Meter Werkleitung ab der Summe
Werkleitungsaussendurchmesser 60 cm, für den
10
öffentlichen Gebrauch, im Strassengebiet 25
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
2. Vorübergehende Inanspruchnahme des
öffentlichen Strassengebietes (Grundtaxe) 150
Gebühr je m2 und Tag (ab 6. Tag) 0.6 (1)
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
3. Mitbenützung der kantonseigenen Kanalisationen im Verhältnis
des Interesses
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
4. Verlängerung einer abgelaufenen Bewilligung 75
5. Gebühr Verfügung
Verkehrsanordnungen 350- 700
Vorteilsabgaben 150
+ Arbeitsaufwand + adm. Aufwand
6. Grundpauschale sämtlicher Baubewilligungen (Bearbeitung
von Einfahrtsbewilligungen, Näherbaurechte,
Auflagen für Baubewilligungen Gemeinden usw.) 200
+ Arbeitsaufwand
7. Stundenansätze Dienstleistungen der Strassenverwaltung
Amtsvorsteher / Abteilungsleiter, pro Stunde 180
Ingenieure und Verkehrsplaner, pro Stunde 155
Sachbearbeiter, pro Stunde 130
Technisches Personal (Strassenmeister), pro Stunde 115
Schreibgebühr (Sekretariat), pro Stunde 100
Betriebspersonal, pro Stunde 90
Dritte, nach Aufwand Regieansätze SBV (Schweiz.
Baumeisterverband)
8. administrativer Aufwand bei der Verrechnung
von Dienstleistungen und Arbeiten für Dritte, 5%
Lieferungen von Material, Reisekosten/ der Rechnungssumme
Deplacement maximal 200
Amt für öffentlichen Verkehr
9. Betriebsbewilligungen für Seilbahnen und
Skilifte
- Bewilligungsgebühr 630
- Erneuerungsgebühr 315
+ Arbeitsaufwand, pro Seite 15
10. Betriebsbewilligungsgebühr für Schrägaufzüge und
Kleinskilifte 115
+ Arbeitsaufwand, pro Seite 15
11. Bewilligung von Pendelfahrten, Werkverkehr,
Schülertransporten und dergleichen
nach VV zur Verordnung über die Personenbeförderung
- Pendelfahrten, Bedarfsverkehr oder linien-
verkehrsähnliche Fahrten 2 300
- Arbeitertransporte, Werkverkehr, Fahrten im
Rahmen eines Hilfsbetriebes und Fahrten
11
innerhalb eines Jahres während höchstens
acht aufeinanderfolgenden Wochen 900
- Schülertransporte 400
- Änderung, Erneuerung und Übertragung der
Bewilligung 170
+ Arbeitsaufwand, pro Seite 15
Hochbauamt
12. Dienstleistungen, welche im Interesse
Privater veranlasst werden
- Grundpauschale 200
+ Arbeitsaufwand, pro Stunde 150
Umweltdepartement
Amt für Umwelt und Energie
1. Tankbewilligungen bis 3 000
2. Ausstellung von Tankvignetten bei neuen,
meldepflichtigen Anlagen 150
3. Ausstellung von Tankvignetten
nach Revision/Sichtkontrolle 100- 3 000
4. Ersetzen von Tankvignetten bis 300
5. Beurteilung von Tankanlagen, Abnahmen bis 500
6. Gebührenvignette für administrativen Aufwand
Feuerungskontrolle (Öl/Gas- und Holzfeuerungen) 35
7. Bewilligungen und Anhörungen gemäss
Umweltschutzgesetz und den dazugehörenden kantonalen
Verordnungen bis 10 000
8. Errichtungs- und Betriebsbewilligung für
Abfallanlagen je bis 15 000
9. Beurteilung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bis 50 000
10. Untersuchungen, Überwachung und Sanierung
von belasteten Standorten bis 20 000
11. Auskünfte bezüglich Kataster der belasteten
Standorte pro Anfrage 50- 1 000
12. Feststellungs- und Sanierungsverfügungen bis 10 000
13. Kontrolle von Anlagen bis 5 000
14. Bewilligungen für Materialabbau bis 10 000
15. Planabgabe in digitaler (numerischer) oder
analoger Form 50- 1 000
16. Abklärung bei Veräusserung oder Teilung
von Grundstücken 150- 2 000
17. Erdgasleitungen, Bau- und Betriebsbewilligungen bis 5 000
18. Elektrische Anlagen, Bau- und Betriebsbewilligungen bis 5 000
19. Kantonale Nutzungspläne für Deponien und
Materialabbaustellen bis 20 000
12
Amt für Wald und Natur
20. Waldfeststellungen 150- 5 000
21. Rodungsbewilligungen 150- 5 000
22. Bewilligung für Grossveranstaltungen 200- 1 000
23. Waldstrassen: Ausnahmen Fahrverbot 50- 300
24. Projektierungen und Bauleitungen 2- 13%
oder nach SIA Honorarnorm 104 bzw. Tarif B
25. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich NHG 50- 500
26. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich JSG 50- 500
27. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Abschuss-
listen, nicht gebrauchte Abschussmeldekarten und -marken
gemäss jährlicher Jagdvorschriften 50
28. Ausstellung von Kollisionsbestätigung bei Wildunfällen 50
29. Nachsuche bei Wildkollisionen, pro Stunde 65- 85
30. Einfangen von Haustieren, pro Stunde 65- 85
31. Abschuss von Haustieren, pro Stunde 65- 85
32. Aufarbeitung von Datengrundlagen für Dritte 65- 85
33. Ersatzpatente 50
34. Bestätigungen (z.B. Auslandjagd) 50
Amt für Gewässer
35. Gewässerschutzbewilligungen/-anhörungen bis 10 000
36. Abfischen: Elektroabfischgerät pro Halbtag 100
+ Arbeitsaufwand, pro Stunde, Aushilfe 65
+ Arbeitsaufwand, pro Stunde, Anodenführer 140
+ Fahrspesen 0.90/km
+ Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
37. Fischbesatz nach Abfischen 140
+ Besatzfische (pro Fisch je nach Alter und Herkunft) 1- 5
+ Fahrspesen 0.90/km
+ Pauschale für Sauerstoff und Sauerstoffflaschenmiete 30
38. Ausserordentliche Begleitungen/Beratungen, pro Stunde 140
39. Gebühren für Ausnahmebewilligungen im Bereich BGF 50- 500
40. Mahngebühren für nicht rechtzeitig retournierte Fischerei-
statistiken gemäss Ausführungsbestimmungen für die Angel-
fischerei in stehenden und fliessenden Gewässern 50
41. Entschädigung Projektierung/Bauleitung für
Wuhrkorporationen, pro Stunde 140
42. Nutzung von öffentlichen Gewässern
Bewilligungsgebühr für häuslichen/
landwirtschaftlichen Eigengebrauch 110
(Verbrauch gratis)
gewerblicher/industrieller Gebrauch 165- 330
(Verbrauch maximal 30 Min./Liter)
+ Arbeitsaufwand, pro Stunde 140
13
43. Nutzung von öffentlichen Gewässern, Konzession
Grundgebühr 330- 550
private und industrielle Wasserentnahme, pro Min./Liter -.50
Wasserversorgung mit öffentlichem Zweck, pro Min./Liter -.35
+ Arbeitsaufwand, pro Stunde 140
II.
Der Gebührentarif wird im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am 1. Juli 2023 in
Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs wird der Gebührentarif vom 12. Dezem-
ber 2017, veröffentlicht im Abl 2018, S. 3 ff. (mit Änderung vom 21. Dezember
2021, veröffentlicht im Abl 2021, S. 3396 f.) aufgehoben.
Im Namen des Regierungsrates
Der Landammann: André Rüegsegger
Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun
1
Abl 2018 3 ff. und Abl 2021 3396 f.
2
SRSZ 173.111.
14