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Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons

vom 13.04.1803 (Stand 01.01.1979)

Präambel

Farbe, Wappen und Siegel des Kantons - B

Art. 1 *

Die Farben des Kantons sind Weiss und Grün.

Art. 2 *

Das Wappen ist schräg geteilt von Weiss und Grün mit je einem schreitenden gelben Löwen. Die Fahne enthält das Wappenbild; die Flagge ist grünweiss gespalten.

Art. 3

Das Siegel des Kantons enthält das in § 2 beschriebene Wappen.

Art. 4 *

Die Stempel der kantonalen Behörden und Ämter enthalten deren offizielle Bezeichnung und das in § 2 beschriebene Wappen.

Egress

keine Angabe

Änderungstabelle - Nach Paragraph

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 13.04.1803 13.04.1803 Erstfassung keine Angabe
§ 1 14.11.1978 01.01.1979 geändert -
§ 2 14.11.1978 01.01.1979 geändert -
§ 4 14.11.1978 01.01.1979 geändert -