Jede Politische Gemeinde führt ein Einwohneramt.
Das Einwohneramt führt das Einwohnerregister gemäss Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz)[1].
Der Regierungsrat kann die Führung zusätzlicher Merkmale festlegen, die zur Erfüllung kantonaler Aufgaben notwendig sind. *
Das Einwohnerregister dient zugleich als Stimmregister. *