Die Namenliste bei Majorzwahlen wird aufgrund der eingegangenen Wahlvorschläge erstellt und bezeichnet die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnort sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk «bisher».
Unabhängig vom zeitlichen Eingang der Vorschläge sind in alphabetischer Reihenfolge zunächst die bisherigen Behördenmitglieder und dann die weiteren kandidierenden Personen aufzuführen.
Bei zweiten Wahlgängen darf keine Namenliste versandt werden, insbesondere auch nicht jene aus dem ersten Wahlgang.