Den Mitgliedern des Grossen Rats werden folgende Sitzungsgelder ausgerichtet: *
Wer eine Sitzung leitet, für die gemäss § 1 ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird, erhält das doppelte Sitzungsgeld. Die Mitglieder des Ratssekretariates erhalten für die Sitzungen des Grossen Rats ein um Fr. 50 höheres Sitzungsgeld. *
Es wird die Teilnahme an den an die Sitzungen des Grossen Rats angelehnten sowie an ausserordentlichen Fraktionssitzungen gemäss Abs. 1 Ziff. 4 entschädigt. *
Die Fraktionspräsidien führen über die Teilnahme an den Fraktionssitzungen eine Präsenzkontrolle zu Handen der Parlamentsdienste. *